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Urheberrechtliche Aspekte bei der Erstellung und Nutzung von Pressespiegeln

UrheberrechtRechtsprechungDr. Paul Schmidinger,Medien und Recht 2008, 350 Heft 7 und 8 v. 20.12.2008

Vor etwas mehr als 5 Jahren wurden mit der Urheberrechtsnovelle 20031)1)Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird(Urheberrechtsgesetz - Novelle 2003 - UrhG-Nov 2003), BGBlI 2003/32.) die für die Medienbeobachtung und die Erstellung von Pressespiegeln einschlägigen freien Werknutzungen einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Die Diskussion darüber, wie weit insbesondere die freie Werknutzung des § 42 Abs 3 UrhG auszulegen ist, ist seither nicht abgerissen. Eine der umstrittensten Fragen ist dabei, ob das Einscannen von Presseartikeln als freie oder lizenzpflichtige Werknutzung anzusehen ist.

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