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Karikatur - Bezeichnung eines Politikers als „Arsch mit Ohren“

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2008, 239 Heft 5 v. 20.9.2008

OGH 11.09.2008, 15 Os 10/08x, 15 Os 23/08h, 15 Os 24/08f-12
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 19.12.2006, 091 Hv 132/06g; OLG Wien 02.07.2007, 18 Bs 56/07b)

§§ 111, 115 StGB; Art 10 EMRK

Bei Prüfung der Tatfrage nach dem Bedeutungsinhalt ist auch Situation und Vorverständnis maßgebend. Die Platzierung einer Karikatur auf der „Politik-Seite“ einer Tageszeitung stellt eine Verbindung zwischen der von dem Betroffenen vertretenen politischen Position und der Karikatur her, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Bezeichnung eines Spitzenfunktionärs einer politischen Partei im Rahmen einer Karikatur

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