vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Redaktionell getarnte Imagewerbung“ im Lichte der UWG-Novelle 2007

WettbewerbsrechtMedien und Recht 2008, 261 Heft 5 v. 20.9.2008

OGH 08.07.2008, 4 Ob 113/08h
(Vorinstanzen: OLG Linz 23.04.2008, 6 R 79/08t; LG Linz 06.03.2008, 4 Cg 7/08d) - Medium T

§ 1 Abs 1 Z 2, 2 Abs 1 und Z 11 des Anhangs zum UWG; § 26 MedienG

1. Ein Verstoß gegen eine nicht dem Lauterkeitsrecht im engeren Sinn zuzuordnende generelle Norm ist (nur) dann als unlautere Geschäftspraktik oder als sonstige unlautere Handlung iSv § 1 Abs 1 Z 1 UWG zu werten, wenn die Norm nicht auch mit guten Gründen in einer Weise ausgelegt werden kann, dass sie dem beanstandeten Verhalten nicht entgegensteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!