1. Einleitung
In den letzten Jahren ist die Zahl der strafrechtlich relevanten Handlungen im Online-Bereich stark gestiegen. Der Staatsanwalt oder der in seinen Rechten verletzte Privatankläger stehen meist vor dem Problem, zunächst Ermittlungen gegen einen unbekannten Täter führen zu müssen. Als erster und einziger Anknüpfungspunkt zur Ausforschung von Tatverdächtigen dient hierbei die IP-Adresse, die Online-User durch Zugriff auf fremde Websites oder in P2P-Netzwerken hinterlassen. Diese weltweit eindeutige Adresse von Rechnern in Form von vier mit Punkten getrennten Zahlen erhält jeder Online-User von „seinem“ Access-Provider1)) zugewiesen.2))