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Auskunft über IP-Adressen im Strafverfahren

It-RechtMMMag. Johannes Edthaler, Mag. Hannes SchmidMedien und Recht 2008, 220 Heft 4 v. 20.8.2008

1. Einleitung

In den letzten Jahren ist die Zahl der strafrechtlich relevanten Handlungen im Online-Bereich stark gestiegen. Der Staatsanwalt oder der in seinen Rechten verletzte Privatankläger stehen meist vor dem Problem, zunächst Ermittlungen gegen einen unbekannten Täter führen zu müssen. Als erster und einziger Anknüpfungspunkt zur Ausforschung von Tatverdächtigen dient hierbei die IP-Adresse, die Online-User durch Zugriff auf fremde Websites oder in P2P-Netzwerken hinterlassen. Diese weltweit eindeutige Adresse von Rechnern in Form von vier mit Punkten getrennten Zahlen erhält jeder Online-User von „seinem“ Access-Provider1)1)Access-Provider, auch Internet Service Provider (ISP) genannt, ermöglichen den Zugang zum Internet und verwandten Diensten. Host-Provider hingegen stellen Speicherplatz ua für Internetseiten bereit.) zugewiesen.2)2)Zum genauen technischen Ablauf: Einzinger/Schubert/Schwabl/Wessely/Zykan, Wer ist 217.204.37.214?, MR 2005, 113ff.)

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