1. Einleitung
Scheiden tut weh - meistens auch bei der Trennung von Musikgruppen, Bands, Tanzkompagnien oder anderen Künstlerensembles. Neben dem Zwischenmenschlichen stellt sich dann die Frage, wem der gemeinsame - mitunter durchaus bekannt gewordene - Name der ehemaligen Gemeinschaft zusteht. Oft stecken hinter der einst gewählten Unternehmenskennzeichnung handfeste wirtschaftliche Interessen, aber auch viele Emotionen. Da es nach Auflösung der Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder nach dem Ausstieg einzelner Mitglieder bequem und wirtschaftlich interessanter ist, unter Beibehaltung des „alten“ Namens weiterzuarbeiten, stellt sich eine Fülle von persönlichkeits- und kennzeichenrechtlichen Problemen. Der folgende Beitrag erörtert die wesentlichsten Aspekte und versucht Antworten zu geben.