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Die Kampusch-Akten: Echte und vermeintliche Rechtsschutzdefizite

MedienrechtErnst SwobodaMedien und Recht 2008, 131 Heft 3 v. 20.6.2008

Die kürzlich erfolgte Veröffentlichung vertraulicher Details (insbesondere Inhalte von Arztgesprächen) aus den Kam-pusch-Akten in einer Gratiszeitung hat zu massiven Reaktionen geführt, in welchen schärfere Sanktionen gegen (insbesondere „Boulevard“-)Medien, vor allem die Erhöhung der Entschädigungsbeträge des MedienG für Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereiches, gefordert wurden1)1)So forderte Anneliese Rohrer in einer mit „Die Angstlähmung der Politiker am Boulevard“ übertitelten Kurierkolumne (Kurier 23.4.2008, S 2) sogar „Millionen-Strafen“ für Medien, welche „die Menschenrechte verletzen“ und eine Abschaffung der Obergrenzen der Entschädigungen nach § 7 MedienG. Rohrermeinte weiters, dass diese Maßnahmen nur wegen der „puren Angst des Gesetzgebers vor dem Boulevard“ unterblieben.).

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