Die kürzlich erfolgte Veröffentlichung vertraulicher Details (insbesondere Inhalte von Arztgesprächen) aus den Kam-pusch-Akten in einer Gratiszeitung hat zu massiven Reaktionen geführt, in welchen schärfere Sanktionen gegen (insbesondere „Boulevard“-)Medien, vor allem die Erhöhung der Entschädigungsbeträge des MedienG für Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereiches, gefordert wurden1)).