vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur öffentlichen Wiedergabe von Filmwerken im Unterricht

UrheberrechtMag. Georg Streit, Mag. Sascha Jung, LLM.Medien und Recht 2008, 79 Heft 2 v. 20.4.2008

§ 56c UrhG gestattet in bestimmtem Umfang eine freie Werknutzung von Filmwerken und Werken der Tonkunst durch Schulen und Universitäten „für Zwecke des Unterrichts“. Ausdrücklich ist dabei die öffentliche Aufführung genannt. Dafür räumt der Gesetzgeber dem Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung ein. Der knappe Wortlaut des Gesetzes und die Verwendung bestimmter gesetzlich oder durch die Rechtsprechung definierter Begriffe wirft einige Rechtsfragen bei der Anwendung dieser Norm in der Praxis und im Zusammenhang mit der Geltendmachung der gesetzlichen Vergütungsansprüche auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!