Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat die österreichischen Stellen mit Schreiben vom 31. Jänner 20081)) vom Ergebnis der fast drei Jahre dauernden beihilfenrechtlichen Prüfung der Gebührenfinanzierung des Österreichischen Rundfunks (ORF) in Kenntnis gesetzt. Darin stellt die GD Wettbewerb als vorläufige Auffassung fest, dass das Finanzierungssystem des ORF in zentralen Punkten nicht im Einklang mit den Wettbewerbsregeln des Gemeinsamen Marktes stehe. Inzwischen hat das Bundeskanzleramt eine erste Stellungnahme zu den Prüfungsergebnissen nach Brüssel abgeschickt.