OLG Wien 14.01.2008, 18 Bs 268/07d
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 13.07.2007, 93 Hv 128/06h)
§ 111 Abs 1 StGB
Der an einen einer gerichtlich strafbaren Handlung Verdächtigen gerichtete Vorwurf, eine Krankheit vorzutäuschen, um das Strafverfahren zu verzögern oder zu verschleppen, verwirklicht nicht den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede.