1. Einleitung
„An apple a day, keeps the doctor away“ - Werbebotschaften wie diese stehen bei Lebensmitteln hoch im Kurs. Was dem Verbraucher nicht schon „der Hausverstand“ über die besonderen Vorzüge von Lebensmitteln sagt, wird ihm werbewirksam in Form positiver Angaben über die jeweiligen nährwert- und gesundheitsbezogenen Vorzüge vor Augen gehalten: „Fettarme“ Milch, probiotisches Joghurt „zur Stärkung der Abwehrkräfte“ oder Kalzium „zur Verringerung des Osteoporose-Risikos“ - kaum eine Werbelinie für Lebensmittel kommt heute noch ohne solche „nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben“ aus, deren rechtlicher Zulässigkeit sich dieser Beitrag widmet.