Am 7. Juni 2008 findet der Anpfiff zur Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz statt. In Wien selbst werden insgesamt sieben Spiele ausgetragen, jeweils drei weitere Spiele in den Landeshauptstädten Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck. Damit wird auch die Wiedergabe der Fernsehübertragung der Spiele im öffentlichen Raum - Public Viewing - eine bedeutende Rolle spielen. Public Viewing kann im Rahmen eines Gastronomiebetriebes stattfinden, aber auch als eigenständiger Event. Das laufende Fernsehprogramm wird dabei zeitgleich über ein handelsübliches, „normales“ Fernsehgerät, ein TV-Gerät mit Großbilddiagonale oder durch Projektion des TV-Programms zB mittels eines Beamers auf eine Leinwand wiedergegeben. Im Folgenden sollen einige Rechtsfragen für die Anbieter von Public Viewing, sowohl aus Sicht des Urheberrechts als auch des Landes-Veranstaltungsrechts und Steuerrechts dargestellt werden.