vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abwesenheit des Medieninhabers im selbständigen Verfahren

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2008, 8 Heft 1 v. 20.2.2008

OLG Wien 08.08.2007, 18 Bs 158/07b
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 11.06.2007, 092 Hv 29/07v)

§ 41 Abs 6 MedienG; §§ 466 Abs 2, 489 Abs 1 StPO

Bleibt der Medieninhaber einer Hauptverhandlung im selbständigen Verfahren fern, so hindert dies nicht die Urteilsfällung. Es steht ihm gegen das Urteil kein Einspruchsrecht zu (§ 41 Abs 6 MedienG), er kann aber binnen drei Tagen nach Zustellung das Rechtsmittel der Berufung anmelden, was die Rechtskraft des Urteils hindert. Die Frist

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!