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Schutz des guten Rufs der Person als Teil des „Privatlebens“ iS des Art 8 Abs 1 EMRK

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla , Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2007, 362 Heft 7 v. 20.12.2007

EGMR (Erste Kammer), Urteil vom 15.11.2007, Beschwerde Nr. 12556/03 - Pfeifer gegen Österreich

Art 8 EMRK

1. Der gute Ruf einer Person bildet einen Teil seiner persönlichen Identität und psychischen Integrität und fällt deshalb unter den Schutzbereich des „Privatlebens“ iS des Art 8 Abs 1 EMRK.

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