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„Verfrühte“ Veröffentlichung

MedienrechtRechtsprechungDr.Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2007, 248 Heft 5 v. 20.9.2007

OLG Wien 20.02.2007, 17 Bs 28/07b
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 21.11.2006, 91 Hv 72/05g)

§§ 34 Abs 4, 20, 13 Abs 1 MedienG

Wird eine aufgetragene Mitteilung fehlerhaft vor Beginn des Fristlaufes des § 34 Abs 4 iVm § 13 Abs 1 MedienG (z.B. bevor das Urteil zugestellt oder rechtskräftig ist) vorgenommen, ist für Ausgaben, die vor dem Fristende für eine mögliche Veröffentlichung erscheinen, keine Geldbuße zu verhängen.

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