In der E 4 Ob 227/06w (siehe S.222 ff dieses Heftes) hat sich der OGH ausführlich mit der Zulässigkeit von 11 AGB-Klauseln in Verbraucherverträgen eines Mobilfunkbetreibers auseinandergesetzt. Ausgangspunkt war eine Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gem § 28 KSchG. Der Beklagten wurde in der E die weitere Verwendung dieser Klauseln sowie das Berufen auf diese Klauseln untersagt.