1. Einführung
Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des sog. „virtuellen Videorekorders“ ist eine typische Problematik des Informationsrechts. Die technische Entwicklung macht neue Geschäftsmodelle möglich, die sich einer eindeutigen Klassifizierung in die herkömmlichen Schubladen des Urheberrechts entziehen. Daraus entstehen sehr grundsätzliche Abgrenzungsfragen bei den urheberrechtlichen Verwertungsrechten. Vor deutschen Gerichten mussten die Diensteanbieter durchwegs Niederlagen einstecken.1)) Auch für Österreich werden entsprechende Dienste angeboten, so dass zu untersuchen ist, wie die Zulässigkeit entsprechender Angebote sich nach österreichischem Urheberrecht darstellt.