VwGH 28.02.2007, 2004/03/0210 (bekämpfter Bescheid: Telekom-Control-Kommission, 27.10.2004, M 15a/03-30)
§§ 37, 42 und 129 TKG 2003; § 59 Abs 1 AVG
1. Im Markt für die Terminierung in einem individuellen öffentlichen Mobiltelefonnetz, auf dem der Mobilnetzbetreiber (definitionsgemäß) 100 % der Marktanteile hält und ein Markteintritt von Wettbewerbern ausgeschlossen ist, kommt der Nachfragemacht („Countervailing-Buyer-Power“) zentrale Bedeutung zu.