EGMR 02.11.2006, Standard VerlagsGmbH Krawagna-Pfeifer gegen Österreich Art 10 EMRK
1. Stellt eine Äußerung ein Werturteil dar, kann die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen davon abhängen, ob eine ausreichende Tatsachengrundlage für die strittige Äußerung vorhanden ist. Auch ein Werturteil kann überzogen sein, wenn ihm jede sachliche Grundlage fehlt.