Die Bundesarbeitskammer hat Verfahren gegen mehrere Grazer Fahrschulen anhängig gemacht, die vom Kartellgericht zur Zahlung von Geldstrafen wegen Preisabsprachen auf Grund von vorangehenden Anträgen der Bundeswettbewerbsbehörde verurteilt worden waren. Die Bundesarbeitskammer macht Schadenersatzansprüche für die geschädigten Konsumenten geltend. Es handelt sich hierbei um Musterprozesse zum viel diskutierten Thema Private Enforcement, das in der gerichtlichen Praxis und Judikatur in Österreich bisher noch wenig Niederschlag gefunden hat.