OLG Wien 22.03.2006, 13 R 257/05t
(Vorinstanz: LG Korneuburg 14.07.2005, 4 Cg 25/05z)
Art 5, 16 EuGVVO; Art 5 EVÜ; §§ 914f ABGB
1. Stellt ein Unternehmen sein Anbot ins World Wide Web und wird dieses von einem Verbraucher durch Ausfüllen eines Bestellformulares oä in dessen Heimatstaat angenommen, so sind die Voraussetzungen des Art 5 EVÜ erfüllt, d.h. es ist das Recht des Staates maßgebend, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.