Pühringerbeschäftigt sich in ihrem Beitrag „Der urheberrechtliche Schutz von Fernsehformaten“1) mit der Schutztauglichkeit von Fernsehsendungen wie z.B. der Millionenshow nach § 4 UrhG und gelangt zu dem - unvollständigen - Schluss, dass „das Format der Millionenshow trotz fehlendem Urheberrechtsschutz an über 100 Länder verkauft“ wurde. Der folgende Beitrag geht daher zunächst kurz auf die Bestimmung des Begriffs „Format“ ein, um anschließend ergänzend den deutschen und vor allem österreichischen Meinungsstand darzustellen. Nach einem urheberrechtlichen Zwischenergebnis schließen design- und wettbewerbsrechtliche Überlegungen an.