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Funkstörungen durch „Power Line Communication“

TelekommunikationsrechtRechtsprechungMedien und Recht 2006, 293 Heft 5 v. 20.9.2006

VwGH 08.06.2006, 2005/03/0245
(bekämpfter Bescheid: BMVIT, 07.11.2005, BMVIT-630.331/0013-III/PT2/20 05)

§§ 16 und 88 TKG 2003 EMVV 1995 Art 3 und 6 GenehmigungsRL

1. Die Aufrechterhaltung der Netzintegrität iSd § 16 Abs 2Z 2 TKG 2003 umfasst auch die Einhaltung der Bedingungen zur Vermeidung elektromagnetischer Störungen zwischen elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten gemäß der RL 89/336/EWG .

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