Im Heft 4/06 wurde auf Seite 204 die jüngste aus der Serie der „Hundertwasserhaus“-Entscheidungen des OGH, nämlich 4 Ob 41/06t vom 20.06.2006, abgedruckt - irrtümlich mit der Bezeichnung „Hundertwasserhaus III“ statt richtig „Hundertwasserhaus IV“.
Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen.