VwGH 22.02.2006, Zlen 2002/09/0187 - 0189
§ 2 Abs 2 lit b AuslBG
1. Bei der Beurteilung der Arbeitnehmerähnlichkeit iSd AuslBG ist nicht die Rechtsnatur der Vertragsbeziehung entscheidend, sondern die wirtschaftliche Unselbständigkeit des „Arbeitnehmerähnlichen“, also dass er unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie einArbeitnehmer tätig ist.