Einige spektakuläre Fälle, wie zum Beispiel das Verfahren der Europäischen Kommission gegen Microsoft, zeigen die möglichen Konfliktpunkte zwischen geistigen Eigentumsrechten und dem Kartellrecht deutlich. Nach der aus dem US-amerikanischen Wettbewerbsrecht in die europäische Entscheidungspraxis übernommenen Essential-Faci-lities-Doktrin hat der marktbeherrschende Inhaber einer wesentlichen Einrichtung Dritten Zugang zu dieser zu gewähren, wenn es dem anderen Unternehmen ohne diese Mitbenützung nicht möglich ist, seine Waren oder Dienstleistungen zu erbringen. Wenngleich die Essential-Facilities-Doktrin für Sacheigentum als etabliert gelten kann, stellt sich die Frage, inwieweit eine auf Immaterial-güterrechte gestützte Geschäftsverweigerung als missbräuchlich einzustufen ist. Dieser Artikel untersucht die Voraussetzungen für die Erteilung einer kartellrechtlichen Zwangslizenz im Lichte der jüngsten Rechtssprechung des EuGH.1)