LG für ZRS Wien 31.10.2005, 46 R 873/05f
(Vorinstanz: BG Leopoldstadt 27.09.2005, 17 E 4308/05k)
§ 42 Abs 1 Z 1 EO § 20 Abs 3 MedienG
1. Die Aufschiebungsgründe sind im Gesetz taxativ aufgezählt. Eine analoge Anwendung eines Aufschiebungsgrundes ist allerdings dann zulässig, wenn ein nicht genau ineinen der taxativ beschriebenen Aufschiebungsgründe passender Sachverhalt seiner Art und seinem Gewicht nach so beschaffen ist, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht.