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Antrag auf Nachsicht gemäß § 20 Abs 3 MedienG - Aufschiebung der Exekution

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2006, 130 Heft 3 v. 20.6.2006

LG für ZRS Wien 31.10.2005, 46 R 873/05f
(Vorinstanz: BG Leopoldstadt 27.09.2005, 17 E 4308/05k)

§ 42 Abs 1 Z 1 EO § 20 Abs 3 MedienG

1. Die Aufschiebungsgründe sind im Gesetz taxativ aufgezählt. Eine analoge Anwendung eines Aufschiebungsgrundes ist allerdings dann zulässig, wenn ein nicht genau ineinen der taxativ beschriebenen Aufschiebungsgründe passender Sachverhalt seiner Art und seinem Gewicht nach so beschaffen ist, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht.

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