1. Einleitung
1.1. Es ist nicht zu übersehen, dass sich im Bereich der Vervielfältigung zum privaten und eigenen Gebrauch im letzten Jahrzehnt ein drastischer Wechsel vollzogen hat und weiter vollzieht. Die Digitalisierung hat nahezu alle Bereiche des Produktions- und Verwertungsprozesses durchdrungen und mittlerweile auch den Endverbraucher erreicht. Das hat letztlich auch die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, Vervielfältigungen zum eigenen und privaten Gebrauch herzustellen, wesentlich erweitert. Zunächst wurden die analogen Speicherträger wie Video- und Musikkassette von CD-R und DVD-R abgelöst1); diese Speichermedien haben allerdings im Vergleich zu ihren analogen Vorgängern den gravierenden Nachteil, dass sie nicht wiederbespielbar sind. Die Ablöse durch wiederbespielbare Speichermedien (wie Festplatten in Rekordern und PCs, externe Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten in Mobiltelefonen oder in MP3-Playern) ist längst eingeläutet und so verzeichnete die Austro-Mechana alleine bei MP3-Playern und Jukeboxen eine Versechsfachung des Absatzes innerhalb eines Jahres (von 2004 auf 2005) bezogen auf die Speicherkapazität2). Verstärkend hinzu kommt der Umstand, dass sich der Preis pro Speicherkapazität in den letzten Jahren durchschnittlich innerhalb von zwölf Monaten bei Festplatten, innerhalb von 18 Monaten bei anderen Speicherträgern halbiert3). Es wird damit für den Konsumenten immer günstiger immer mehr zu kopieren, dies bei gleich bleibender Qualität auf wiederbespielbaren Speichermedien mit nur geringfügigen Verschleißerscheinungen und so wird die externe Festplatte schon zum Sinnbild des Plattenregals der Zukunft4).