VwGH 27.01.2006, 2004/04/0114
§§ 13 Abs 9, 14 Abs 5 und 6 ORF-G
1. Die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken etc. außerhalb von Werbsendungen gegen ein nur „geringfügiges Entgelt“ fällt nicht unter den gesetzlichen Tatbestand des Product Placement (§ 14Abs 5 ORF-G). Die Annahme der Unzulässigkeit solcher Erwähnungen oder Darstellungen kann weder aus § 14Abs 5 noch aus § 14 Abs 6 ORF-G begründet werden.