OGH 23.02.2006, 12 Os 143/05d
(Vorinstanzen: LG für Strafsachen Wien, 9dE Hv 4020/95;
OLG Wien 26.01.1999, 18 Bs 326/98)
§ 20 MedienG
1. Richtet sich eine Ehrenbeleidigung in einem Artikel gegen mehrere Personen, so steht jedem der Beleidigten eine eigene Entschädigung zu.