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Geldbuße - Mehrheit von Antragstellern

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2006, 70 Heft 2 v. 20.4.2006

OGH 23.02.2006, 12 Os 143/05d
(Vorinstanzen: LG für Strafsachen Wien, 9dE Hv 4020/95;
OLG Wien 26.01.1999, 18 Bs 326/98)

§ 20 MedienG

1. Richtet sich eine Ehrenbeleidigung in einem Artikel gegen mehrere Personen, so steht jedem der Beleidigten eine eigene Entschädigung zu.

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