Das in Bayern errichtete staatliche Wettmonopol stellt in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, weil es eine effektive Suchtbekämpfung nicht sicherstellt. Der Gesetzgeber durfte zwar hinsichtlich der Suchtgefahren davon ausgehen, dass sie mit Hilfe eines auf deren Bekämpfung ausgerichteten Wettmonopols mit staatlich verantwortetem Wettangebot effektiver beherrscht werden können als im Wege einer Kontrolle privater Wettunternehmen, doch sei dieses Ziel bei der derzeitigen Ausgestaltung des Wettmonopols nicht gewährleistet.