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Auskunftsanspruch gegen Telefondienstbetreiber über Stammdaten von Vertragspartnern

TelekommunikationRechtsprechungDr. Michael HasbergerMedien und Recht 2006, 61 Heft 1 v. 20.2.2006

OGH 08.11.2005, 4 Ob 159/05v
(Vorinstanzen: OLG Wien 20.05.2005, 4 R 24/05v; HG Wien 31.10.2004, 16 Cg 96/02w)

§§ 1 Z 3, 18 Abs 4 ECG

Ein Telekommunikationsunternehmen, das auf Auskunftserteilung über Stammdaten eines Mehrwertdienstebetreibers in seinem Netz in Anspruch genommen wird, haftet für die Nichterteilung der Auskunft nur, wenn diese Weigerung offenkundig dem Gesetz widerspricht; die Pflicht zur Erteilung der Auskunft müsste auch einem juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen als solche erkennbar sein.

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