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Schleichwerbung

RundfunkrechtRechtsprechungMedien und Recht 2005, 453 Heft 7 v. 20.12.2005

§ 14 Abs 2 ORF-G

Die Darstellung der Region Obergurgl-Hochgurgl mit den Hinweisen auf die Schneelage, die Größe des Schigebietes, die Pistenverhältnisse einschließlich des Hinweises auf die „Firn, Fun & Fire“-Events [„Ski-Wetter“] erfolgt in eindeutiger Weise werblich.

Die Abfolge der Sendung (unmittelbar nach dem „Allgemeinen“ Wetter) und die Art der Sendungsgestaltung war geeignet, die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes in die Irre zu führen, da nicht mit dem Beginn einer Werbesendung sondern mit der Fortsetzung der Sendung „ZIB-Wetter“ und damit ausschließlich mit einem Informationsprogramm gerechnet werden konnte.

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