vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung bei missbräuchlicher Inanspruchnahme von Telefondienstleistungen durch Dritte

Telekommunikationsrechtao Univ.-Prof. Dr. Christian ZibMedien und Recht 2005, 396 Heft 6 v. 20.11.2005

Im Bereich der Telekommunikationsdienste stellt sich häufig die Frage, wen die Entgeltpflicht trifft, wenn jemand anderer als der Teilnehmer Leistungen von dessen Anschluss/Mobiltelefon aus in Anspruch nimmt. Alle drei Höchstgerichte hatten sich in den letzten Monaten mit dem Themenkomplex zu befassen. Wenngleich der OGH den konkreten Fall zutreffend entschieden hat, birgt doch der in einer Vorentscheidung aufgestellte und nunmehr bestätigte Begründungsansatz eine gewisse Sprengkraft in sich. Sie hat sich in einem Erkenntnis des VwGH realisiert, mit dem einem Netzbetreiber unter Berufung auf den OGH die Verwendung risikoverteilender AGB-Klauseln untersagt wurde. Der VfGH hat die Möglichkeit inkonsistenter Judikate der beiden anderen Höchstgerichte als jedenfalls nicht verfassungswidrig eingestuft. Die zivilrechtliche Beurteilung von Mehrwertdiensten ist stark - und wohl zu stark - durch die derzeitige Dominanz von Sex-Hotlines auf diesem Sektor geprägt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!