OGH 26.07.2005, 11 Os 57/05z, 11 Os 58/05x, 11 Os 59/05v-7 (Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes)
1. Das Auskunftsbegehren über Name und Anschrift des Kunden eines Access Providers, wenn von dem Kunden die (dynamische) IP-Adresse bekannt ist, die er in einem bestimmten Zeitraum für behauptete rechtsverletzende Tätigkeiten benützt hat, zielt auf die Bekanntgabe von Stammdaten des Kunden.