Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der urheberrechtlichen Stellung verschiedener, an einem Film mitwirkender Personengruppen. Regisseure, Filmkomponisten, Schauspieler, Cutter und eine Vielzahl anderer Personen arbeiten zusammen, um ein Filmwerk zu schaffen. Nach Vollendung eines Films ist oft nicht mehr feststellbar, welchen Beitrag die daran beteiligten Personen jeweils geleistet haben. Die Frage der Filmurheberschaft ist jedoch insbesondere für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen1) von praktischer Bedeutung. Ziel ist es, diese noch immer nicht restlos beantwortete Frage der Filmurheberschaft zu klären.