VwGH 01.03.2005, 2004/04/0124
(Belangte Behörde: Bundeskommunikationssenat, Bescheid vom 24.05.2004, GZ 611.116/0001-BKS/2004)
§§ 3 Abs 4, 28 PrR-G
1. Das PrivatradioG 2001 (PrR-G) knüpft die (erstmalige) Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms an bestimmte Voraussetzungen, die einerseits die fachlichen, finanziellen und organisatorischen Eigenschaften des Antragstellers für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Programms, andererseits das auszustrahlende Hörfunkprogramm betreffen.