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Sind E-Mail-Disclaimer sinnvoll?

E-CommerceDr. Rainer Knyrim RAMedien und Recht 2005, 136 Heft 2 v. 20.4.2005

Bei geschäftlichen E-Mails ist es heute schon fast Standard, an deren Anfang oder Ende sogenannte „Disclaimer“ zu stellen. Meist weisen diese mit mehr oder weniger höflichen Worten darauf hin, dass die E-Mail unberechtigte Empfänger nichts angehe, von diesen zu löschen oder zurückzusenden sei, dass der Sender der E-Mail keine Haftung für dieses oder jenes übernehme uvm. Disclaimer sind zum Teil wahre Stilblüten an sperrigen und unverständlichen Texten. Mittlerweile gibt es im Internet eine Reihe von Sammlungen von Disclaimern.1)1)Allen voran ist die Sammlung von über 90 Klauseln unterwww.angstklauseln.de zu nennen. Weitere Disclaimer finden sich unter www.dominik-boecker.de/email/disclaimer . Es gab auch schon „Preisverleihungen“ für die unsinnigsten E-Mail-Disclaimer, siehe www.theregister.co.uk/content/35/19057.html .(zuletzt abgerufen am 24.3.2005). Nachstehend soll ein kurzer Überblick über die mögliche Sinnhaftigkeit von E-Mail-Disclaimern gegeben werden, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und die juristische Diskussion zum Thema anregen soll.2)2)Thema des Beitrags sind ausschließlich E-Mail-Disclaimer und nicht Disclaimer zB für Haftungsausschlüsse auf Webseiten oder bei Links im Internet.

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