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Preisausschreiben und Gewinnspiele rückwirkend schenkungssteuerfrei

AktuellMag. Daniel Mercsanits, Mag. Christian OberkleinerMedien und Recht 2005, 83 Heft 2 v. 20.4.2005

Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 20041)1)AbgÄG 2004, BGBl I 2004/180 vom 30.12.2004, Art XXI Z 1. wurde unter anderem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) 19552)2)Vgl Artikel XXI Z 2 AbgÄG 2004. geändert. Durch den neuen § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG wurden „Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (wie Preisausschreiben und andere Gewinnspiele), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind“, von der Schenkungssteuer befreit. Die Befreiung soll ab 2003 gelten, dh auf alle Vorgänge anwendbar sein, für welche die Steuerschuld nach dem 31.12.2002 entstanden ist.3)3)Siehe § 34 Abs 1 Z 10 ErbStG idF AbgÄG 2004. Hierbei handelt es sich um eine echte rückwirkende4)4)Das aus dem Gedanken des (abgabenrechtlichen) Vertrauensschutzes entwickelte Rückwirkungsverbot gilt nur für belastende Gesetzesänderungen. Vgl. dazu etwa VfGH vom 10.10.2002,G 42/02; Holoubek/Lang in ecolex 1999, 205 (Punkt 2); siehe zu diesem Thema umfassend Holoubek/Lang, Vertrauensschutzim Abgabenrecht, 2004. Abgabenbefreiung, die auch für bereits rechtskräftig veranlagte Fälle zum Tragen kommt.

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