Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 20041) wurde unter anderem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) 19552) geändert. Durch den neuen § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG wurden „Gewinne aus unentgeltlichen Ausspielungen (wie Preisausschreiben und andere Gewinnspiele), die an die Öffentlichkeit gerichtet sind“, von der Schenkungssteuer befreit. Die Befreiung soll ab 2003 gelten, dh auf alle Vorgänge anwendbar sein, für welche die Steuerschuld nach dem 31.12.2002 entstanden ist.3) Hierbei handelt es sich um eine echte rückwirkende4) Abgabenbefreiung, die auch für bereits rechtskräftig veranlagte Fälle zum Tragen kommt.