OLG Wien 12.01.2005, 17 Bs 312/04
(Vorinstanz: LG St. Pölten 16.09.2004, 13 Hv 78/04i)
§ 12 MedienG
Die Modifikation eines formgerechten Aufforderungsschreibens iS des § 12 MedienG durch ein inhaltlich abweichendes Begehren ist nur solange zulässig, als sich der Medieninhaber damit inhaltlich noch nicht befasst hat. Denn durch ein formell dem § 12 Abs 1 MedienG entsprechendes Verlangen des Berechtigten wird das Gegendarstellungsrecht verbraucht.