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Das neue deutsche UWG

WettbewerbsrechtMedien und Recht 2004, 344 Heft 5 v. 20.10.2004

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004, Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1414

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

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