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Zur Schadenersatzpflicht der im Kartellverfahren unterlegenen betreibenden Partei

KartellrechtRechtsprechungMedien und Recht 2004, 141 Heft 2 v. 20.4.2004

OGH 15.12.2003, 16 Ok 9/03
(Vorinstanz: OLG Wien als KG 19.12.2002, 26 Kt 137/01) - Power Pack IV

§ 394 EO; §§ 35, 36, 52 KartG

1. Die Bestimmung des § 394 EO, die eine verschuldensunabhängige Schadenersatzhaftung der Partei, auf deren Antrag eine EV bewilligt wurde, für den Fall vorsieht, dass der Anspruch im folgenden Hauptverfahren aberkannt wird, ist auf die in § 52 KartG geregelten einstweiligen Verfügungen - möglicherweise abgesehen von jener des § 52 Abs 2 erster Fall KartG (richterliche Vertragshilfe) - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht anzuwenden.

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