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Urteilsveröffentlichung

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2004, 96 Heft 2 v. 20.4.2004

OLG Wien 12.03.2004, 18 Bs 33/04
(Erstinstanz: LG für Strafsachen Wien 2.1.2004, 95 Hv 19/03i)

§ 20 MedienG

1. Eine Urteilsveröffentlichungspflicht wird durch Rechtskraft und Zustellung des Urteils ausgelöst (§§ 34 Abs 4, 8a Abs 6 MedienG). Aufgrund freiwillig verfrühter Veröffentlichungen können keine Geldbußen auferlegt werden, besteht doch für solche keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht.

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