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computerdoktor.com: Unterscheidungskraft

DomainrechtRechtsprechungMedien und Recht 2004, 69 Heft 1 v. 20.2.2004

OGH 24.6. 2003, 4 Ob 117/03i
(Vorinstanzen OLG Linz 11.3.2003, 2 R 44/03h; LG Salzburg 20.1.2003, 5 Cg 2/03w) - computerdoktor.com

§ 9 Abs 1 UWG

Die Wortverbindung "Der Computer Doktor" ist in Bezug auf die unter der gleichnamigen Wort-Bild-Marke angebotenen EDV-Dienstleistungen nicht rein beschreibend, sondern ungewöhnlich, originell, eigentümlich und von hinreichender Unterscheidungskraft und genießt daher Schutz nach § 9 Abs 1 UWG.

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