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scheidungsanwalt.at: Reservierung einer Domain als standeswidriges Verhalten

DomainrechtRechtsprechungMedien und Recht 2004, 64 Heft 1 v. 20.2.2004

Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte 28.4.2003, 13 Bkd 2/03(Vorinstanz: Disziplinarrat der Stmk. RA-Kammer 16.5.2002, D 61/01)

§§ 45, 49 RL-BA

1. Die Reservierung einer Domain über eine anwaltliche Tätigkeit, die von allen österreichischen Rechtsanwälten ausgeübt wird, hat zur Folge, dass die Kollegenschaft von einer gleichlautenden Werbung ausgeschlossen wird. Sie widerspricht daher dem Prinzip der Kollegialität.

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