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Clemens Waß, Hyperlinkhaftung

LiteraturMarkus DeisenbergerMedien und Recht 2004, 78 Heft 1 v. 20.2.2004

Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien 2003, 175 Seiten, € 38,00, ISBN 3-7083-0158-7

Die Technik des elektronischen Verweisens mittels Hyperlinks beschäftigt die Rechtswissenschaft in mehrerlei Hinsicht.

Zum einen geht es um die Zulässigkeit elektronischer Verweise auf fremde Inhalte. Zum anderen geht es um die Frage, inwieweit sich der Ersteller des Hyperlinks fremde rechtswidrige Inhalte, auf die er den Zugang quasi erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht hat, zurechnen lassen muss. In Österreich gilt es seit der METEO-data-Entscheidung als einigermaßen gesichert, dass im Verweis selbst keine Verwertung der Inhalte liegt, auf die verwiesen wird. In Deutschland sorgte erst jüngst die so genannte Paperboy-Entscheidung für Aufsehen. In ihr hielt der BGH fest, dass die Tätigkeit von im Internet angebotenen Informationsdiensten dann hingenommen werden müsse, wenn diese den Abruf von Inhalten betreffen, die der Berechtigte öffentlich ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet zugänglich gemacht hat. Wer die Vorzüge des Internets als moderne Kommunikationstechnologie nütze, müsse auch jene Beschränkungen in Kauf nehmen, die sich aus dem Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit des Internets - und dazu zählt sicher auch die Setzung von Links zwecks schnellerer Auffindbarkeit gewünschter Informationen - ergeben.

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