Durch Bundesgesetz BGBl I Nr. 136/2003 (ausgegeben am 30.12.2003) wurde das bisherige System der Presseförderung mit allgemeiner und besonderer Förderung durch drei neue Förderarten - Vertriebsförderung von Tages- und Wochenzeitungen, besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen sowie Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Zukunftssicherung - ersetzt. Dadurch wird es zu Verschiebungen bei der Förderverteilung kommen, die insgesamt für das Jahr 2004 im Bereich der Presseförderung zur Verfügung stehenden Mittel bleiben allerdings unverändert.