OGH 8.7.2003 4 Ob 132/03w
(Vorinstanz: OLG Wien 24.4.2003, 1 R 28/03z) - Nobelbordell
Deskriptoren: Bildnisschutz, Politiker, (absolute) Personen der Zeitgeschichte, Privat- und Intimsphäre, Begleittext
1. Auch die Verbreitung von Bildnissen absoluter Personen der Zeitgeschichte (zB Politiker) ist nicht schrankenlos zulässig. So ist insbes die Privat- und Intimsphäre geschützt, und verletzt die Verbreitung von Bildern, die entstellend wirken oder den Abgebildeten - im Zusammenhang mit der Bildunterschrift bzw dem Begleittext - der Neugierde und Sensationslust der Öffentlichkeit preisgeben oder mit Vorgängen in Verbindung bringen, mit welchen dieser nichts zu tun hat, berechtigte Interessen.