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Absolute Personen der Zeitgeschichte

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungHon.-Prof. Dr. G. Korn, Hon.-Prof. Dr. M. WalterMedien und Recht 2003, 377 Heft 6 v. 20.12.2003

OGH 8.7.2003 4 Ob 132/03w
(Vorinstanz: OLG Wien 24.4.2003, 1 R 28/03z) - Nobelbordell

Deskriptoren: Bildnisschutz, Politiker, (absolute) Personen der Zeitgeschichte, Privat- und Intimsphäre, Begleittext

1. Auch die Verbreitung von Bildnissen absoluter Personen der Zeitgeschichte (zB Politiker) ist nicht schrankenlos zulässig. So ist insbes die Privat- und Intimsphäre geschützt, und verletzt die Verbreitung von Bildern, die entstellend wirken oder den Abgebildeten - im Zusammenhang mit der Bildunterschrift bzw dem Begleittext - der Neugierde und Sensationslust der Öffentlichkeit preisgeben oder mit Vorgängen in Verbindung bringen, mit welchen dieser nichts zu tun hat, berechtigte Interessen.

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