1. Anwendbarkeit des MedienG auf die Medien des Internet
Die vormals umstrittene Frage, ob das Internet ein Medium im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 MedienG ist1), oder ob es nur als Kommunikationsträger ähnlich einer Sendeanlage zu qualifizieren sei, der als Verbreitungsträger verschiedener Medien benutzt werden kann2), wurde zwischenzeitlich zu Gunsten Letzterem entschieden. Das Internet selbst ist kein Medium3), bietet jedoch seinen Benutzern die Möglichkeit, Mitteilungen und Darbietungen gedanklichen Inhalts über Medien zu verbreiten. Dazu zählen nach herrschender Ansicht die Medien der Websites im World Wide Web4), der Massenemails5) (Newsletter), oder auch der APA OTS-Aussendungen6).